Unternehmen

Die Begriffe Unternehmen, Gesellschaft, Firma und Betrieb sind dem Duden zufolge Synonyme. In den rechts- und wirtschaftsbezogenen Fachsprachen werden die Begriffe jedoch streng unterschieden; danach kann z. B. ein Betrieb eine systemunabhängige Wirtschaftseinheit zur Fremdbedarfsdeckung sein, während ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe besitzen kann und dagegen eine Gesellschaft lediglich eine Rechtsform oder eine Organisationsform ist (im Unterschied z. B. zur Gemeinschaft) oder dass mehrere Unternehmen einen Betrieb auch gemeinschaftlich führen können.

In den verschiedenen Rechtsgebieten wird der Begriff Unternehmen unterschiedlich verstanden. Im Arbeitsrecht wird ein Unternehmen als organisatorische Einheit verstanden, mit welcher der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt. Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Im ersten Fall bezeichnet Unternehmen dann die wirtschaftliche Komponente, während der Betrieb für den arbeitstechnischen Ablauf steht. Im Umsatzsteuerrecht ist dagegen ein Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist hierbei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Die umsatzsteuerliche Unternehmensdefinition ist daher wesentlich weiter gefasst als im Arbeitsrecht.