Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt) – umgangssprachlich als Mini-GmbH und 1-Euro-GmbH bezeichnet – wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Reform des GmbH-Rechts durch das am 1. November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt.

Die in § 5a GmbHG geregelte UG stellt keine neue Rechtsform dar. Vielmehr handelt es sich um eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital als dem für die gewöhnliche GmbH vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25.000 Euro und mit einem besonderen Rechtsformzusatz.

Die UG ist eine juristische Person, (im Regelfall) voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig, und sie muss ihre Jahresabschlüsse nach Maßgabe der §§ 325, 326 HGB veröffentlichen.  Die UG kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden. Sie kann, wie teilweise andere Gesellschaftsformen auch, gemeinnützig sein (dann: gUG (haftungsbeschränkt)), wenn sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt. Bitte beachten, solange das Stammkapital einer GmbH nicht voll eingezahlt ist, haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen voll.

Erfolge der Unternehmergesellschaft

Die UG hat trotz ihrer (absichtlich) sperrigen Firmierungsform, vor allem in Existenzgründerkreisen großen Anklang gefunden. Zum 1. Januar 2012 existierten 64.371 solche Gesellschaften, unter Hinzurechnung bereits in eine GmbH umgewandelter Gesellschaften und der UG & Co. KG sogar 76.377.

Die britische Limited, die in Deutschland eine Zeit lang im Trend lag, hat seither massiv an Bedeutung verloren.