Vorratsgesellschaft

Was ist eine Vorratsgesellschaft? Ganz einfach eine Unternehmen in einer beliebigen Gesellschaftsform, das von Dritten, meist auf Firmengründungen spezialisierte Finanzdienstleister oder Unternehmensberater gegründet wurde mit dem Zweck dasselbe an interessierte Firmengründer zu verkaufen. Dies bietet den Vorteil, dass diese Art von Gesellschaften bereits im Handelsregister eingetragen sind und keine Wartezeiten entstehen. Oft entfallen auch lästige Gänge zum Notar. Auch sind diese Gesellschaften meist lastenfrei und haben keine unangenehme Vergangenheit. Dies ist bei Vorratsgesellschaften jedoch nicht immer der Fall. Also bitte Vorsicht beim Kauf einer Vorratsgesellschaft.

Besondere Vorsicht sollte man walten lassen, wenn Bekannte oder Freunde einem derartige Firmen oder Unternehmen zur Übernahme anbieten, derlei Firmen sind nicht mit typischen Vorratsgesellschaften zu verwechseln. Der Käufer bzw. Übernehmer einer solchen Firma übernimmt zumindest in Deutschland, dem Land des Finanzamtes und der Polizei, die gesamte Vorgeschichte der Gesellschaft, der Geschäftsführer oder Vorstand der Gesellschaft sollte ich ganz besondere Vorsicht walten lassen. Allfällige nicht notariell beglaubigte Fresszettel zur Freistellung des neuen Geschäftsführers bzw. Vorstandes von den Altgesellschaftern bzw. den vorherigen Geschäftsführern raucht in der Regel die Wirtschaftkripo bzw. das Finanzamt ganz genüsslich in der Pfeife.