Pflegestufen im Rahmen der Pflegeversicherung in Deutschland
Je nach der Pflegebedürftigkeit von hilfsbedürftigen Personen werden diese in drei Pflegestufen eingeordnet. Die Leistungen, die eine pflegebedürftige Person von der Pflegeversicherung erhält ist um so höher, je höher die Pflegestufe I bis III ist. Darüber hinaus gibt es in Pflegestufe III noch den sogenannten Härtefall.
Die jeweilige Pflegekasse entscheidet anhand eines Gutachtens über die jeweilige Pflegestufe. Gegen diese Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Weiter gibt es noch einen sogenannten Betreuungsbeitrag für dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkte Personen, die zwar einen Hilfsbedarf bei der Grundpflege haben, jedoch nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe haben.