Insolvenzplan

Insolvenzplan

Der Insolvenzplan im deutschen Recht ist ein Sanierungsplan im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Er dient dazu, ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren als solches zu erhalten und orientiert sich an den spezifischen Anforderungen der Insolvenzordnung.[1]

Aufbau Insolvenzplan

Der Insolvenzplan setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem darstellenden und dem gestaltenden Teil.

Darstellender Teil Insolvenzplan

Der darstellende Teil beschreibt das Ziel des Insolvenzplans und dient der Information der Beteiligten. Er benennt ebenso die vom Unternehmen sowie anderer Beteiligter, beispielsweise den Gläubigern oder Arbeitnehmern, zu erbringenden Leistungen. Anhand einer präzisen Ist-Analyse wird im Rahmen des darstellenden Teils eine solide Planrechnung entwickelt. Diese umfasst in der Regel die folgenden drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Ebenso müssen etwaige Alternativen zum Insolvenzplan aufgezeigt werden. Hierbei ist die beabsichtigte Sanierung auch mit den Folgen einer Regelinsolvenz zu vergleichen. Der darstellende Teil soll den Gläubiger eine Entscheidung über die Zustimmung zum Plan ermöglicht werden.

Gestaltender Teil Insolvenzplan

Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans wird geregelt, wie konkret die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden soll (§ 220). Nach § 254 Abs. 1 InsO treten mit der Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplans die im gestaltenden Teil festgelegten Regelungen für und gegen alle Beteiligten ein. Dies gilt auch für Insolvenzgläubiger, die ihre Forderung nicht angemeldet haben oder für Beteiligte, die dem Insolvenzplan widersprochen haben (§ 254b InsO). Nach § 257 InsO kann aus dem Insolvenzplan auch gegen den Schuldner vollstreckt werden. Daher müssen die Erklärungen im gestaltenden Teil hinreichend bestimmt sein.

Ziel eines Insolvenzplan

Das Ziel des Insolvenzplans ist, das Unternehmen durch eine Sanierung zu stabilisieren und fortzuführen. Im Rahmen des Insolvenzplans verzichten die Gläubiger auf ihre Forderungen mit der Erwartungshaltung an eine zukünftige Bedienung aller Forderungen durch das Unternehmen.

Insolvenzplan in Deutschland

In Deutschland ist es seit der letzten Reform des Insolvenzrechtes so gut wie nie zu einer Sanierung eines Unternehmens mit Hilfe eines Insolvenzplanes gekommen. Das deutsche Insolvenzrecht ist für die Sanierung von Unternehmen nicht geeignet. Auch sind Insolvenzverwalter in Deutschland einfach nur Firmenabwickler, wie Beerdigungsunternehmer für insolvente Unternehmen. Man sollte auf keinen Fall auf die Idee kommen, dass mit Hilfe eines Insolvenzverwalters eine Firma saniert oder gerettet werden könne, bzw. dass dieser ein Interesse an einer Sanierung oder Rettung eins Unternehmens habe. Dafür ist ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter einfach nicht zuständig.